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HavarieHavarie-Hotline
(036 738) 42 70 4

Gemeinschaftsanlagen

Gemeinschaftsanlagen wie Trockenböden/ -räume, Wäscheplätze, Grünanlagen und dgl. sind für alle Bewohner des jeweiligen Gebäudes zur gleichberechtigten Nutzung vorgesehen.

Dazu gehört auch, dass sich alle Bewohner gleichberechtigt an der Reinigung unabhängig von ihrer Nutzungsintensität beteiligen, wenn Reinigung und Pflege, wie das bei den Außenanlagen der Fall ist, nicht an Dienstleister vergeben sind.

Im Zweifelsfall fragen Sie uns, die Mitarbeiter der Wohnungswirtschaft geben Ihnen gern Auskunft.

Winterdienst

Der Winterdienst wird auf den bekannten Flächen im vertraglich vereinbarten Mindestumfang durch Servicepartner geregelt.

Für individuelle ergänzende Maßnahmen stehen die Streugutbehälter der Genossenschaft in unseren Liegenschaften zur Verfügung.